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Rechtsklarheit bzgl. der steuerlichen Absetzbarkeit von Malerarbeiten

Bereits seit dem vergangenen Jahr sind handwerklichen Tätigkeiten im Rahmen von "haushaltsnahen Dienstleistungen" steuerlich absetzbar. Unklar war aber, welche Tätigkeiten des Malerhandwerks im Einzelnen anerkannt werden und welche Renovierungszeiträume ihre Berücksichtigung finden. Seitens der Finanzämter gab es hierzu unterschiedliche Stellungnahmen und eine Verwaltungspraxis die zu Unsicherheiten führte 

Nunmehr hat das zuständige Bundesfinanzministerium (Steuerermäßigungen gemäß § 35a EStG Geschäftszeichen IV A 5 - S 2296 b - 13/03) mit weiteren verbindlichen Erläuterungen für Klarheit gesorgt. Sowohl Mieter als Selbstnutzer von Immobilien können derartige Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen angeben. Der Steuerpflichtige kann handwerkliche Tätigkeiten  steuerlich geltend machen, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt. Begünstigt sind Arbeiten, die die Substanz der Wohnung erhalten. Als Beispiele werden in dem ministeriellen Erlass ausdrücklich genannt:
Streichen und Tapezieren von Innenwänden
Streichen/Lackierern von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
Beseitigung kleinerer Schäden (ausbessern von Löchern in Wänden und Fliesen, auswechseln einzelner Fliesen

Nicht darunter fallen unter anderem, ...
die Erneuerung des Bodenbelages,
der Austausch von Fenstern und Türen und
umfängliche Arbeiten an der Fassade.

Steuerzahler, die diese haushaltsnahen Leistungen vom Maler erledigen lassen, dürfen 20 Prozent ihrer Aufwendungen von ihrer Steuerschuld abziehen, bis zum maximalen direkten Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 600 Euro.

Der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hatte sich gegenüber dem Ministerium und über Kontakte zu Bundestagsabgeordneten für eine klarstellende Regelung eingesetzt.

Werner Loch, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz (HV): "Das Ziel, durch steuerliche Anreize die Schwarzarbeit am Markt uninteressant zu machen ist damit gescheitert. Den um etwas bewirken zu können, muss der Katalog der absetzbaren Tätigkeiten erweitert werden und die Höhe des Steuerabzugs attraktiver gestaltet werden. Die jetzige Regelung kann daher nur als Einstieg gesehen werden. Während andere Gewerke überhaupt nicht von der Regelung profitieren werden, gibt es für die Maler und Lackierer einen ersten Ansatz. Wir haben als Verband alles in Bewegung gesetzt, um in Deutschland noch praktikable zukunftsweisende Lösung zu schaffen, die nicht in bürokratischen Hemmnissen untergehen. Die jetzige klarstellende Regelung ist ein erster, kleiner Schritt auf einem richtigen Weg, der weiterer mutiger politischer Entscheidungen bedarf. Für unsere Mitgliedsbetriebe werden wir weitere Kundeninformationen zum aktiven Marketing anbieten."

 

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